Silke in Australien
 

Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen

Zwar werden Studenten gerne aufgefordert Auslandserfahrung zu sammeln, aber wenn es um das Führen eines ausländischen akademischen Abschlusses geht schlägt der deutsche Regulierungswahn voll zu. Denn einfach auf die Visitenkarte drucken wird zwar gerne gemacht, kann aber Ärger bringen.

Sicherlich ist es sinnvoll sich nicht einfach mit tollen Titel von Universitäten aus Timbuktu & Co (nichts gegen Timbuktu) schmücken zu können (sonst gäbe es in Deutschland wohl nur noch Professoren), aber der Umkehrschluß alles ausländische ist schlecht und muß ordentlich und gründlich geprüft werden kann es auch nicht sein. In den letzten Jahres hat sich zum Glück einiges getan, was die Anerkennung vereinheitlicht und erleichtert.

Anerkennung von Studienleistungen

Über die Anerkennung von Studienleistungen, die bei einem Austauschstudium erbracht werden (sei es als Exchange oder Study Abroad), entscheidet die deutsche Heimuniversität. Im positiven Fall werden die Leistungen anerkannt. Es ist ratsam die Bedingungen zur Anerkennung vor dem Studium in Australien zu erfragen. Das verhindert böse Überraschungen nach dem Studienaufenthalt.

Gleiches gilt für das Anerkennen eines australischen Studienabschlusses um darauf aufbauend weiter zu studieren. Auch dies ist die Entscheidung der Hochschule.

Führen ausländischer Hochschulgrade

Wer einen ausländischen akademischen Grad führen möchte, muß diesen anerkennen lassen. Geregelt wird das Führen eines ausländischen akademischen Grades in den Hochschulgesetzten der Bundesländer. Zuständig für die Anerkennung ist die Wissenschaftsbehörde des Bundeslandes in dem man seinen Wohnsitz hat. Zu unterscheiden sind dabei die Einzelanerkennung, die einmal erteilt bundesweit gilt, und die Allgemeinanerkennung durch das jeweilige Hochschulgesetzten. Da die Hochschulgesetzte sehr unterschiedlich sind, kann ein Wohnortwechsel bedeuten, daß der Abschluß nicht mehr geführt werden darf.

 

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gespeichert am: 12.02.2012
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