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Historie des Working Holiday Visum

Übersicht WHV beantragen

» Beantragen

» Aufenthaltsort

» Erteilung

» Quote

» Visa Conditions

» Einreisen

» Visa Label

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Das Working Holday Visum (kurz WHV) kann online beantragt werden. Es wird dabei unterschieden zwischem dem ersten WHV und einem » zweiten Working Holday Visum, welches unter bestimmten Bedingungen erteilt wird und ein zweites Jahr mit dem WHV in Australien ermöglicht.

Das 1. Working Holiday Visum beantragen

Aufenthaltsort bei Beantragung

Generell kann das erste Working Holiday Maker Visum nur außerhalb von Australien beantragt werden.

Für einige Länder gibt es die Einschränkung, dass man sich bei der Beantragung des Working Holiday Visums im Heimatland (Land dessen Staatsbürger man ist) aufhält. Diese Bedingung galt in der Vergangenheit auch für Deutschland. Diese Einschränkung wurde zum 1. November 2005 aufgehoben und seit dem müssen sich Deutsche bei Beantragung nicht mehr in Deutschland aufhalten.
Quelle: » DIAC: Visa eligibility

WHV Erteilung

Beim Antrag über das Internet wird das Visum elektronisch erteilt. Es ist dann bei der Einwanderungsbehörde hinterlegt und es kann » eingereist werden. Eine Email mit dem Antragsergebnis (Visum oder nicht) sollte innerhalb zwei australischer Werktage eintreffen. Um das eigentliche WHV-Visum in den Paß geklebt zu bekommen muß in Australien ein Büro der Einwanderungsbehörde aufgesucht werden.

Im folgenen sind die Unterlagen aufgeführt, die für die Beantragung des Visums notwendig sind. Bitte beachtet, daß sich die Bedingungen ändern können. Deshalb möchte ich hier nochmal ausdrücklich auf die Webseite der Australischen Botschaft in Berlin, sowie der Einwanderungsbehörde verweisen, die immer aktuell sind.

  • Bearbeitungsgebühr (09.2009: 230$) Zahlung ist nur per Kreditkarte möglich! Wo bei es nicht die Kreditkarte des Antragsstellers sein muß.
  • Nachweis von mindestens 5000 Australischen Dollar Bankbescheinigung oder Kopie eines Kontoauszuges oder Sparbuches über den umgerechneten Betrag. (eigenes Konto!)
  • Rückflugticket oder Nachweis der finanziellen Mittel Dies ist zu sätzlich zu den 5000$
  • Reisepaß mit mindestens einer leeren Seite, gültig für die Dauer des Visums
  • eventuell medizinische Untersuchung bei Vertragsarzt die Notwenigkeit einer Untersuchung ist nach Heimatland (bzw Land in dem man längere Zeit gewohnt hat), Tätigkeit und Dauer abhängig. Für Deutsche ist die Untersuchung bei einem Aufenthalt bis 12 Monate nicht notwendig, solange keine Tätigkeit im Krankenhaus/Klinik, pharmazeutischen Labor,Gesundheitszentrum, Seniorenheim, Kindergarten oder Vorschule ausgeübt wird (in diesem Fall ist auf jeden Fall eine Röntgenuntersuchung notwendig). Die Botschaft benötigt die Röntgenbilder nicht, sondern nur den zugehörigen Untersuchungsbericht!

Beschränkung der Anzahl

Zwischen 2007 und 2008 kamen rund 135000 Leute, davon fast 15600 Deutsche, mit einem Working Holiday Visum nach Australien. Für einige Nationalitäten (z.B. Hong Kong) gibt es dabei eine Quote. Ist eine bestimmte Anzahl erreicht, werden für das Jahr keine weiteren Visa an Bewerber mit der Nationalität vergeben.

Für Deutsche gibt es im Augenblick keine Beschränkung. Grundsätzlich behält sich Australien vor auch kurzfristig eine Quote einzuführen. Die Einführung der Möglichkeit ein zweiten WHV beantragen zu können zum 1. November 2005 spricht jedoch nicht für ein Quote in naher Zukunft.

Visa Conditions

Australien knüpft in der Regel an ein Visum Bedingungen, die die Rechte des Visahalters definieren. Diese Bedingungen werden durch Zahlen angegeben. Typisch für ein Working Holiday Visum sind folgende Bedingungen:

Einreisen und Ausreisen mit dem WHV

Für etwas Verwirrung sorgt beim Onlineantrag die Art und Weise der Visaerteilung. Es wird eine Email verschickt bzw der Status kann Online mit der Transaktions Nummer abgefragt werden. Ist die Erteilung erfolgt, kann mit dem Reisepaß eingereist werden, da das Visum im Computer der Einreisebehörde DIAC gespeichert ist. Bei der Einreise wird der Paß gescannt und der Officer weiß sofort mit wem er es zu tun hat. Es empfiehlt sich jedoch den Ausdruck dabei zu haben.

Wie unter den Hinweisen zur » Gültigkeitsdauer bereits erwähnt, wird das WHV in der Regel mit dem Hinweis "Multiple entry" ausgestellt. Dies bedeutet, daß mit dem Visum während der Gültigkeitsdauer mehrmals nach Australien eingereist werden kann.

Visa Label

Seit August 2008 ist es nur in Ausnahmefällen notwendig nach der Einreise das Visa Label in den Pass kleben zu lassen. Neu kann der Status online über Visa Entitlement Verification Online (VEVO) abgerufen werden. Arbeitgeber können dort ebenfalls abrufen ob der Paßinhaber das notwendige Arbeitsrecht besitzt. Es ist trotzdem ratsam eine Kopie/Ausdruck der Visa Grant Notification beim Reisen mitzuführen.

Nur wer von der Einwanderungsbehörde bei der Visaerteilung dazu aufgefordert wird muss weiterhin ein DIAC-Büro aufsuchen um den Aufkleber zu erhalten.

Weitere Infos und Quellen

Empfehlenswert sind die » Seiten der Einwanderunsgbehörde DIAC und der Australischen Botschaft in Berlin. Insbesondere in den Frequently Asked Questions FAQ werden viele Fragen beantwortet.

Die FAQ auf der Webseite der Australien Botschaft befinden sich auf einer gesonderten Seite im Bereich der Visainformationen. Um zu den FAQ auf der DIAC-Webseite zu gelangen, muß die WHV-Online-Visabeantragung begonnen werden. Nach der richtigen Beantwortung der ersten Frage ("outside Australia" und "no dependent children") wird eine Seite mit Informationen eingeblendet unter denen sich auch die FAQ befinden. Die Beantragung kann an dieser Stelle ohne Probleme abgebrochen werden.

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Lese auch:

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gespeichert am: 12.02.2012
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