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Steuern zahlen mit dem WHV

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Das Thema Steuern sorgt bei vielen Besuchern mit WHV-Visum für reichlich Verwirrung. Besonders wenn das Geld, hart verdient beim Fruitpicking, bereits vor der Auszahlung dahin schmilzt, wünscht sich jeder einen steuerfreien Freibetrag. Wer jedoch mit dem deutschen Steuerrecht im Kopf die Lohnabrechnung anschaut ist spätestens beim Tax-Return richtig verwirrt.

Die Erklärungen auf dieser Seite basieren auf Erfahrungen und den englischsprachigen Informationen auf der Webseite des Australian Taxation Office.

Wie zahle ich Steuern ?

Die zu zahlende Lohnsteuer wird automatisch vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und an das australische Finanzamt abgeführt. Zuständig ist das Australian Taxation Office (ATO), auf deren Webseite sich alle notwendigen Informationen rund um das Thema Steuern abrufen lassen.

Zum Ende der Tätigkeit oder des Finanzjahres stellt der Arbeitgeber eine Abrechnung (payment summary) aus, aus der die einbehaltene Steuer hervor geht. Diese Payment Summary ist wichtig und wird später für den » Tax Return benötigt.

Tax File Number (TFN) - Lohnsteuerkarte

Die Tax File Number (kurz TFN) ist vergleichbar mit einer deutschen Lohnsteuerkarte und erhältlich beim Australian Taxation Office. Die TFN kann nach der Einreise online beantragt werden. Alternativ kann die TFN in einen der ATO-Büros gegen Vorlage des Reisepasses (mit dem entsprechenden Visum welches das Arbeiten erlaubt) und mit einem ausgefüllten Antragsformular beantragt werden.

Die TNF ist notwendig um in den Genuß eines geringeren Steuersatzes zu kommen und nicht gleich mit dem Höchstsatz von 47% veranlagt zu werden. Dieser Satz wird auch abgezogen wenn 28 Tage nach Beginn der Arbeit dem Arbeitgeber keine TFN vorliegt. Ein lohnenswerter Gang also für alle die, die weniger als 1152$ in der Woche verdienen - für fast jeden also. Die Adressen der Büros finden sich auf der ATO-Webseite.

Die TFN wird auf Lebenszeit erhalten. Bei einer erneuten Einreise und Beschäftigung erhält man also keine neue TFN.

Abrechnungszeitraum - Financial Year

Das australische Steuerjahr endet anders als in Deutschland nicht mit dem Kalenderjahr, sondern am 30. Juni. Das Steuerjahr ist somit der Zeitraum zwischen den 1.Juli und dem 30Juni des Folgesjahres.

Tax Rates

Das australische Steuerrecht unterscheidet zwischen Besuchern und permanenten Einwohnern. Es ist jedoch zu beachten, daß dieser Status sich vom Status der Einwanderungsbehörde unterscheiden kann. Ein Besucher kann vom Visum her ein non-resident sein, aber für die Steuer als ein resident for tax purpose gelten.

Steuersatz für Besucher - Tax Rates

Anders als Arbeitnehmer mit einem Permanent Residents-Status zahlen Besucher (Non-residents), und dazu gehört die überwiegende Mehrheit der Working Holiday Maker, mindestens 29% Steuern auf ihr Einkommen. Es gibt also keine Steuerfreigrenze und das gesamte Einkommen muß versteuert werden. Aber dafür wird das Einkommen welches außerhalb Australiens erzielt wird nicht mitgerechnet.

Wer keine TFN-Nummer hat dem werden direkt 47%, also der Höchstsatz, abgezogen. Mit TFN-Nummer werden die Abzüge abhängig vom Einkommen gestaffelt.

Financial Year 2009-2010
jährliches EinkommenSteuern
0 - 35000$
0,29$ von jeden 1$
35001 - 80000$
10150$
+ 0,30$ von jeden $1 über 35000$
80001-180000$
23650$
+ 0,38$ von jeden $1 über 80000$
180001$ und mehr
61650$
+ 0,45$ von jeden $1 über 180000$
Steuersatz Non-residents 2009-2010
Quelle: » www.ato.gov.au

 

Die meisten Backpacker dürften nicht über die 29%-Grenze kommen und somit immer 29% von ihrem Einkommen als Steuer abführen. Wer individuell wissen möchte wieviel Steuern er zu zahlen hat kann den "A Simple Tax Calculator" des ATO benutzen.

A Simple Tax Calculator

Als "taxable income" wird das zu versteuernde Einkommen eingetragen. Als nächstes wird mit 2002-03 das Steuerjahr und "Non-resident for full year" als Status ausgewählt. Einmal "next" geklickt und schon erscheinen die zu zahlenden Steuern.

A Simple Tax Calculator

Resident for tax purpose

Der "Resident for tax purpose" ist eine Besonderheit des australischen Steuerrechts. Wer es schafft diesen Status zu erhalten wird damit bei der Steuer wie ein Einheimischer behandelt und fährt damit deutlich günstiger. Die wenigsten Backpacker dürften jedoch den Status erhalten, da für die Beurteilung die Lebensgewohnheiten betrachtet werden.

Wer hauptsächlich an einem Ort war, sich in die Gesellschaft integriert hat (z.B. einem Verein beigetreten ist) und sich häuslich eingerichtet hat könnte die Bedingungen erfüllen. Ein Besuch bei einem australischen Steuerberater (möglichst auf Backpacker spezialisiert) sollte sich lohnen.

Are you a resident?

Auf der Webseite der ATO gibt es einen Onlinetest, mit dem überprüft werden kann, ob man als "Resident for tax purposes" gilt.

Resident for tax purpose
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Tax Return - Lohnsteuerjahresausgleich

Unter Tax-Return versteht sich der Steuerausgleich (vergleichbar mit dem Lohnsteuerjahresausgleich in Deutschland), mit dem zuviel gezahlte Steuern zurückgezahlt werden oder bei zuwenig gezahlten Steuern diese nachgefordert werden. Der Tax-Return sollte bis Ende Oktober eingereicht werden.

Da es für Besucher keine Freibeträge gibt, lohnt sich eine Tax-Return wohl nur für wenige WHV-Besucher. Wer nie mehr als 29% abgezogen bekommen hat, wird kaum etwas wieder bekommen. Wer weniger als den Mindestsatz von 29% Steuern bezahlt hat wird beim Tax Return Steuern nachzahlen müssen.

Jeder der in Australien Steuern gezahlt hat muß einen Tax Return einreichen und zwar entweder zum Ende des Steuerjahres oder vor der Ausreise. Neben dem Formular, welches als sogenanntes Tax Pack bei der ATO oder zwischen Juni und Oktober auch bei vielen Zeitungshändlern (Newsagent) erhältlich ist, werden die Lohn-Abrechnungen (payment summary) benötigt.

Steuermärchen

Kaum ein Thema führt bei Backpackern zu soviel Verwirrungen wie das Zahlen von Steuern. Viele Gerüchte werden erzählt und halten sich hartnäckig auch wenn sie nicht (mehr) stimmen.

Mit dem Tax-Return erhalte ich meine gezahlten Steuern zurück

Schön wärs, aber wie bereits oben erklärt erfüllen nur wenige Backpacker die Bedingungen ein "Resident for tax purposes" zu sein. Besucher haben keinen Freibetrag und müssen mindestens 29% des Einkommens als Steuern zahlen. Zurück bekommt man damit nur etwas wenn irrtümlich zuviel Steuern bezahlt wurden.

Beim Fruitpickung werden nur 13% fällig

Es gibt tatsächlich eine niedrigere Rate von 13% für Saisonkräfte in der "Horticultural Industry" (Gartenbau). Working Holiday Maker sind von der Sonderregel jedoch ausgenommen und müssen mindestens einen Steuersatz von 29% zahlen.

Engländer und Iren bezahlen weniger Steuern

Für Working Holiday Maker aus England und Irland gelten die gleichen steuerlichen Regeln wie für Deutsche. In der Vergangenheit gab es jedoch viele Backpacker aus diesen beiden Ländern die den Status "Resident for tax purposes" erhalten konnten und damit wie Einheimische besteuert wurden. Seit 2002 ist es schwieriger geworden ein "Resident for tax purposes" zu sein.

Steuern und ein zweites WHV

Gerade beim Fruitpicking war es in der Vergangenheit ein ganz heißer Tipp, kreuz einfach Permanent Resident an und du zahlst nur 13%. Vielleicht gab es das Geld sogar gleich schwarz auf die Hand. Wohl wissend das es alles andere als legal ist, wurden Backpacker die ehrlich waren noch aufgezogen wie blöd sie doch seien.

Es ist schon ärgerlich wenn man ein zweites WHV beantragen will, die drei Monate Fruitpicking locker voll bekommt, aber besonders schlau war und keine Steuern gezahlt hat. Dumm gelaufen...

Ich bin mir sicher, der eine oder andere, der beim ersten Aufenthalt ehrlich seine Steuern bezahlt hat, wird sich heute über diese Entscheidung freuen.

Wer während des ersten Working Holiday Aufenthalts in ländlichen Gebieten Fruitpicking macht, sollte sich die Arbeitstage auf dem Formular » 1263 vom Arbeitgeber bestätigen lassen. Bei insgesamt drei Monaten Fruitpicking kann ein zweites WHV beantragt werden, wenn die Bedingungen erfüllt werden.

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gespeichert am: 20.08.2011
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