Silke in Australien
 

Bedingungen für das Working Holiday Visum

Seitenübersicht WHV

» Visa-Bedingungen

» Altersbeschränkung

» Teilnehmende Länder

» Arbeiten

» Studium, Sprachkurs

» Geld, Mindestsumme

» Gültigkeitsdauer

» Häufigkeit

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Seit Juli 2000 ist es auch für Deutsche möglich als Working Holiday Maker (WHM) mit einem Working Holiday Visum nach Australien zu gelangen. Dieses Visum ermöglicht den Aufenthalt für ein Jahr und das Arbeiten von bis zu 6 Monaten je Arbeitgeber.

Wer bereits mit einem Working Holiday Visum in Australien war kann seit dem 1. November 2005 unter bestimmten Bedingungen ein » zweites WHV beantragen. Da viele nach einem Jahr in Australien gerne verlängern oder auch später noch einmal wieder kommen möchten, kann es sinnvoll sein die Bedingungen beim ersten Aufenthalt zu erfüllen.

Im foldenden sind von mir gesammelte Informationen zum Working Holiday Visum in deutscher Sprache. Ich möchte mit dieser Seite einige wiederkehrende Fragen beantworten und denen behilflich sein, die nicht so fit in Englisch sind.

Grundsätzlich sollten jedoch die » Webseiten der Einwanderungsbehörde DIAC und die der australischen Botschaft beachtet werden, da nur dort die geltenen Visabestimmungen aufgeführt sind. Diese können sich zudem täglich ändern.

Bedingungen für das WHM-Visum

Das Working Holiday Visum ist an einige Bedingungen geknüpft, die erfüllt sein müssen, um es zu erhalten.

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Alterbeschränkung

Das Working Holiday Visum kann zwischen 18 und einschließlich 30 Jahre beantragt werden. Stichtag ist dabei der Tag der Beantragung. Es ist also möglich das WHV einen Tag vor dem 31 Geburtstag zu beantragen und dann mit 31 einzureisen.
Quelle: » General requirements, ehemalige FAQs der Botschaft in Berlin

Teilnehmende Länder

Das Working Holiday Visum beruht auf bilateralen Verträgen zwischen Australien und einzelnen Staaten. Diese Verträge regeln die Bedingungen unter denen Staatsbürger des Landes mit einem WHV nach Australien und auch wie Australier mit einem WHV in das jeweilige Land einreisen können. Diese Abkommen führen auch dazu, daß es zu Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern in den Verträgen und damit in den Bedingungen kommen kann.

Die Beantragung eines Working Holiday Visums ist zur Zeit für Staatsbürger folgender Länder möglich:

Sprache der Webseite: ca Kanada, Sprache der Webseite: be Belgien, Sprache der Webseite: de Deutschland, Sprache der Webseite: dk Dänemark, Sprache der Webseite: ee Estland, Sprache der Webseite: fi Finnland, Sprache der Webseite: fr Frankreich, Sprache der Webseite: gb Großbritannien, Sprache der Webseite: hk Hong Kong, Sprache der Webseite: ie Irland, Sprache der Webseite: it Italien, Sprache der Webseite: jp Japan, Sprache der Webseite: mt Malta, Sprache der Webseite: nl Niederlande, Sprache der Webseite: no Norwegen, Sprache der Webseite: se Schweden, Sprache der Webseite: kr Südkorea, Sprache der Webseite: tw Taiwan und Sprache der Webseite: cy Zypern

Ein Visum aus einem » "Work und Travel"-Abkommen mit eingeschränkten Bedingungen ist für Staatsbürger folgender Länder möglich:

Sprache der Webseite: th Thailand, Sprache der Webseite: cl Chile, Sprache der Webseite: tr Türkei, Sprache der Webseite: my Malaysia, Sprache der Webseite: bd Bangladesh, Sprache der Webseite: id Indonesien und Sprache der Webseite: us USA

Mit folgenden Ländern wird oder wurde verhandelt, jedoch wurde bisher kein Abkommen abgeschlossen:

Sprache der Webseite: ad Andorra, Sprache der Webseite: gr Griechenland, Sprache der Webseite: is Island, Sprache der Webseite: ch Schweiz, Sprache der Webseite: sg Singapore, Sprache der Webseite: es Spanien und Sprache der Webseite: at Österreich

Österreicher und Schweizer können sich leider dadurch nur langfristig Hoffnung machen. Längere Aufenthalte sind ausser mit einem Touristenvisum mit einem » Praktikum, » Sprachkurs oder » Studium möglich. Für Schweizer Staatsbürger gibt es zudem das » Stagiaires Programm.

Quelle: » Countries/Regions Participating in Working Holiday Maker Programme,Changes to Australia's working holiday maker scheme (2000), Presseberichte

Arbeiten

Auch wenn beim Working Holday Visum das Reisen im Vordergrund stehen soll ist es möglich damit ganz legal in Australien zu arbeiten. Einzige Einschränkung ist, dass maximal 6 Monate je Arbeitgeber gearbeitet werden darf. Es ist also durchaus möglich länger als 6 Monate zu arbeiten, jedoch bei mehreren Arbeitgebern.

Ursprünglich war es nur 3 Monate möglich je Arbeitgeber zu arbeiten diese wurden jedoch zum 01.07.2006 auf 6 Monate erhöht.

Studium, Sprachkurs

Mit dem Working Holiday Visum ist es möglich bis zu 4 Monate zu studieren. Dazu zählen auch Sprachkurse. Wer länger studieren möchte benötigt ein » Studentenvisum.

Wieviel Geld brauche ich fürs Visum ?

Für das Visum werden ausreichend finanzielle Mittel verlangt um den Aufenthalt und den Rückflug sicherzustellen. Zur Zeit werden darunter 5000 AUD plus dem Rückflugticket verstanden. Auch wenn es zur Zeit selten vor kommt, kann bei der Einreise bzw Einkleben des Visa-Labels ein Nachweis der Summe verlangt werden.

Australien ist kein billiges Land, die großen Städte sind teuer, Freizeitaktivitäten besonders und Arbeit ist auch nicht so einfach zu finden. 5000 AUD sind da wenig Geld, eine Mindestsumme um die erste Zeit zu überdauern. Wer meint mit weitaus weniger reisen zu können kann in doppelter Hinsicht eine böse Überraschung erleben. Ich habe einige Leute getroffen, die ihren Aufenthalt abgebrochen haben weil sie einfach kein Geld mehr hatten. Und, wer bei der Einreise die ausreichend finanziellen Mittel nicht vorweisen kann, erfüllt die Bedingungen für das Visum nicht.

Mein Tipp: Auch wenn es schwer fällt, erst zu Hause sparen und lieber etwas mit dem WHV warten, als ohne Geld die Zeit in Australien verbringen zu müssen. Es ist einfach zu schade dafür.

Gültigkeitsdauer

Das WHM-Visum erlaubt ab dem Tag der Ausstellung die Einreise innerhalb der folgenden 12 Monate. Ab dem Tag der Einreise kann man sich bis zu 12 Monate in Australien aufhalten.

Wer ein "Multiple entry" erhalten hat (sollte fast jeder haben), kann außerdem in diesen 12 Monaten Australien verlassen um zum Beispiel vier Wochen Neuseeland zu bereisen und danach wieder mit dem WHV nach Australien einreisen. Die Gültigkeit des Visum verlängert sich durch die Unterbrechung jedoch nicht, sondern wird allein bestimmt von der ersten Einreise nach Australien.

Wie häufig kann ich das Working Holiday Visum erhalten?

Generell kann das Working Holiday Visum von Australien nur einmal im Leben ausgestellt wurden. Allerdings gibt es wie oben bereits erwähnt die Möglichkeit unter bestimmten Umständen ein zweites zu erhalten. Dies ist der Fall wenn beim ersten Aufenthalt mindesten 3 Monate Vollzeit eine durch die DIAC anerkannte Tätigkeit in den ländlichen Gebieten verrichtet wurde und wenn die Bedingungen für das WHV erneut erfüllt sind. Weitere Informationen zum 2.WHV finden sich auf einer gesonderten Seite: » Ein zweites Working Holiday Visum beantragen

Häufig zu Verwirrungen führt die Tatsache, daß auch andere Länder (zum Beispiel Neuseeland) ein Working Holiday Abkommen mit Deutschland haben. Die Working Holiday Visas von Australien, Neuseeland, Kanada und Japan und anderen Ländern haben nichts miteinander zu tun. Die Regeln auf dieser Seite beziehen sich nur auf das Working Holiday Visum für Australien. Insbesondere die Regel "nur einmal im Leben" wurde häufiger mißverstanden. Wer also in Neuseeland war, kann durchaus noch nach Australien oder Kanada.

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gespeichert am: 11.08.2011
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