Silke in Australien
 

Ein zweites Working Holiday Visum beantragen

Seitenübersicht 2.WHV

» Besonderheiten

» Anerkannte Tätigkeiten

» Nachweis der Tätigkeit

» Dauer der Tätigkeit

» Beantragung

» Altergrenze

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Lange galt die Regel es gibt nur einmal im Leben ein Working Holiday Visum für Australien. Im November 2005 wurde dies geändert und seit dem gibt es durchaus die Möglichkeit ein zweites Working Holiday Visum zu erhalten.

Voraussetzung ist der Nachweis einer mindestens dreimonatigen anerkannten Tätigkeit welche in den ländlichen Gebieten Australiens erfolgen musste. Die Tätigkeit muss sich auf einer Liste der Einwanderungsbehörde befinden und während des ersten WHV-Aufenthaltes ausgeübt worden sein.

Für die Beantragung gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den ersten Antrag mit den folgenden Unterschieden:

  • Der Antrag kann innerhalb Australiens gestellt werden
  • Es ist ein Nachweis über eine mindestens dreimonatige anerkannte Tätigkeit zu erbringen.

Besonderheiten

Anerkannte Tätigkeiten

Die Tätigkeit muß um für die Beantragung für ein zweites WHV zu gelten auf einer Liste von anerkannten Tätigkeiten der Einwanderungsbehörde DIAC stehen. Seit dem 1. Juli 2008 gilt eine wesentlich umfangreicher Liste. Waren die Tätigkeiten zuvor auf die Landwirtschaft beschränkt so sind nun auch Tätigkeiten in den Industriezweigen Fischerei und Perlenzucht, Forstwirtschaft, Bergbau und dem Bau vertreten.

Die Arbeit muß in den ländlichen Gebieten von Australien erfolgen um für das zweite WHV anerkannt zu werden. Welche Gebiete als ländlich gelten ist der Webseite der Einwanderungsbehörde DIAC zu entnehmen, die eine Liste mit Postleitzahlen veröffentlicht. Die Liste wird hin und wieder geändert.

Es spielt keine Rolle ob die Arbeit bezahlt wurde. Auch ehrenamtliche Arbeit oder WWOOFen wird anerkannt, wenn die Tätigkeit auf der Liste steht. Es werden jedoch nur Tätigkeiten anerkannt die mit einem Working Holiday Visum erfolgen. Wer als Student mit einem Studentenvisum arbeitet bekommt die Tätigkeiten nicht anerkannt.

Nachweis der anerkannten Tätigkeit

Um die anerkannten Tätigkeit nachzuweisen gibt es zwei Möglichkeiten:

Es ist empfehlenswert sich die Tätigkeit gleich durch den Arbeitgeber auf dem Formular 1263 bestätigen zulassen.

Wer den Nachweis nicht erbringen kann für den gilt weiterhin: das Working Holiday Visum für Australien gibt es nur einmal im Leben.

Dauer der anerkannten Tätigkeit

Die Dauer der anerkannten Tätigkeiten müssen zusammen mindestens 3 Kalendermonate oder 88 Tage Vollzeit betragen. Die kleineste Einheit ist ein Tag.

Auf der Webseite der DIAC gibt es Beispielrechnungen auf die ich an dieser Stelle verweisen möchte:

Antrag innerhalb Australiens

Anders als beim Antrag für das » erste Working Holiday Visum kann der Antrag für ein zweites innerhalb Australien gestellt werden. Es ist so also möglich zwei Jahre am Stück in Australien zu bleiben.

Altergrenze

Es gilt die gleiche Altergenze wie beim ersten Working Holiday Visum. Wer also seinen 31 Geburtstag gefeiert hat, kann kein zweites WHV erhalten.

 

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gespeichert am: 12.02.2012
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