Seit Juli 2000 dürfen auch Deutsche die Weiten des australischen Kontinents mit einem Working Holiday Visum entdecken. Seitdem gab es einige Änderungen beim Working Holiday Visum. Regelmässig werden die Bedingungen geändert und ergänzt. Es ist schwierig immer Schritt zu halten. Gerade in Reiseführern aber auch auf Webseiten finden sich dadurch häufig Angaben, die von den aktuellen abweichen und zu Verwirrung führen.
Im folgenden eine kleine Historie der Änderungen im Working Holiday Visum für deutschsprachige Länder:
Datum | Änderung |
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01.07.2000 | Das Working Holiday Visum Abkommen zwischen Deutschland und Australien tritt in Kraft. |
01.09.2003 | Das Working Holiday Visum kann nur noch Online beantragt werden. |
01.11.2005 | Die Erteilung eines zweiten Working Holiday Visum wird ermöglich |
01.07.2006 | Die Zeit die pro Arbeitgeber gearbeitet werden darf wird von 3 auf 6 Monate verlängert |
01.11.2007 | Das Working Holiday Visum sollte Online beantragt werden, kann jedoch auch wieder schriftlich bei der Botschaft in Berlin beantragt werden. |
01.07.2008 | Für das 2. WHV wird die Liste der anerkannten Arbeitsmöglichkeiten grosszügig erweitert, damit werden nicht mehr nur Tätigkeiten in der Landwirtschaft zum Beispiel als Erntehelfer anerkannt |
01.08.2008 | Durch das Verfahren Visa Entitlement Verification Online (VEVO) ist es nur noch in Ausnahmefällen notwendig einen Visaaufkleber (Label) nach der Einreise in den Pass kleben zu lassen |
01.07.2009 | Mit Indonesien wurde ein Abkommen zum Work and Holiday Visa (Subclass 462) abgeschlossen. |
14.07.2010 | Die Applikationen für ein zweite Working Holiday Visum beinhaltet nun als Standartverfahren eine Überprüfung der Angaben bei Dritten (zB ehemaliger Arbeitgeber). |
31.12.2010 | Mit Bangladesh wurde ein Abkommen zum Work and Holiday Visa (Subclass 462) abgeschlossen. |